TÜV KOMMISSION

Im Schaustellergewerbe steht Sicherheit an erster Stelle. Ob bei Fahrgeschäften, temporären Freizeitparks oder anderen Vergnügungsanlagen – die technische Sicherheit wird von Anfang an mitbedacht und durch nationale sowie internationale Vorschriften geregelt. In der Schweiz orientieren wir uns dabei unter anderem an den Vorgaben der DIN EN 13814 und weiteren relevanten Normen, die für die Erstabnahme und regelmäßige Prüfungen von fliegenden Bauten und Vergnügungsanlagen gelten.

Unser Verband unterstützt Schausteller und Betreiber bei der Einhaltung dieser Sicherheitsstandards. Wir helfen dabei, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus stehen wir unseren Mitgliedern bei allen behördlichen Anforderungen und Prüfungen zur Seite, um den Betrieb rechtssicher zu gestalten.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern können wir sicherstellen, dass die höchsten technischen Standards eingehalten werden. Wir begleiten Schausteller bei der Genehmigung und Abnahme von Anlagen – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – und tragen so dazu bei, dass das Schweizer Schaustellergewerbe sicher und zukunftsfähig bleibt.

Ihr Kontakt
Christian Ramsauer
Rütistrasse 52
8032 Zürich

079 681 55 84
kasse@schaustellerverband.ch